16 Ausschreibungskriterien

Die folgenden 16 Ausschreibungskriterien gelten für zentrale, semizentrale und dezentrale, wohnungsweise  Anlagen in Mehrfamilienwohnhäusern (MFH). Raumweise Geräte werden in diesen Qualitätskriterien nicht behandelt. Für Einfamilien- bzw. Reihenhäuser gibt es einen eigenen Kriterienkatalog mit 55 Qualitätskriterien. 

 

Für die Ausschreibung bzw. Auftragsvergabe ist die konkrete Definition der folgenden Anforderungen besonders essentiell, da die Normen teils unterschiedlich sind, bzw. die Anforderungen nur als Bandbreite enthalten sind, aber keine eindeutige Vorgabe machen, oder die Vorgaben zu milde oder ungenau sind.

  1. Luftmengen - Luftqualität (QK1 – QK4)
  2. Maximale Schallbelastung (QK5)
  3. Energieeffizienz 
    • Anpassung der Luftmenge an den Bedarf (QK 32)
    • Gerätegröße und Regelungskonzept (QK 18)
    • Wärmerückgewinnungsgrad (QK 23)
    • Strombedarf der Gesamtanlage (QK 24)
    • Art bzw. Strombedarf des Frostschutzes (QK 34)
    • Dichtheit der Luftleitungen (QK 40)
    • Dämmung der Luftleitungen (QK 44 und QK 45)
  4. Schutz vor sommerlicher Überwärmung (QK 33)
  5. Vorgaben für andere Gewerke (QK 11)
  6. Berechnung der Lebenszykluskosten (QK 60)  

 

 

Es ist bei den einzelnen Kriterien auch festzulegen, ob die Standardwerte oder Zielwerte gefordert werden. Eine Möglichkeit besteht auch darin, sich die Zielwerte jeweils als Variante anbieten zu lassen.